Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Verträge mit jung&Banse GmbH kommen durch schriftliche oder elektronische Bestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen von Verträgen müssen durch jung&Banse GmbH schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt und sind kein Bestandteil des Vertrages.

2. Werbemittelaufträge

Werbemittlungsaufträge werden zu den Geschäftsbedingungen und Preislisten der Werbeträger abgeschlossen, falls dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. jung&Banse GmbH verpflichtet sich, in jedem Fall den höchstmöglichen Rabatt mit dem Werbeträger zu vereinbaren. Bei Vereinbarungen von Mengenrabatten und Malstaffeln erhält der Kunde bei Nichterfüllung dieser Vereinbarung eine Nachbelastung, die sofort fällig ist. jung&Banse GmbH hat für die vertragsmäßige Einschaltung bei den Werbemedien zu sorgen. Für Mängel bei der Einschaltung haftet jung&Banse GmbH nicht, ist aber bevollmächtigt, etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber dem Werbeträger geltend zu machen. Bei telefonisch erteilten Mittlungsaufträgen übernimmt jung&Banse GmbH keine Haftung.

3. Vergütungen

Die Vergütung wird entweder projektbezogen oder in Prozentsätzen der Etat- oder Einschaltsumme vereinbart. Die von jung&Banse GmbH für diese Beträge zu erbringenden Gesamtleistungen müssen schriftlich fixiert werden. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft, Fotoaufnahmen außerhalb der Agentur, Modellkosten, Transport- und Materialkosten usw. werden gesondert berechnet.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisangebote werden erst mit Abschluss des Vertrages verbindlich. Inzwischen eingetretene Lohnerhöhungen und feststellbare Kostensteigerungen berechtigen jung&Banse GmbH – wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als vier Monate liegen – die Angebotspreise entsprechend zu erhöhen. In Fällen der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preislisten der Werbemedien automatisch Vertragsgegenstand. jung&Banse GmbH behält sich vor, Preisänderungen oder Irrtümer seitens der Medien an den Kunden zu verrechnen.

5. Lieferbedingungen

Lieferungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab jung&Banse GmbH. Die Haftung geht ab Lieferung durch jung&Banse GmbH auf den Auftraggeber über. jung&Banse GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden bei verspäteter postalischer Zustellung. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist übernimmt jung&Banse GmbH keine Haftung für Umstände, die jung&Banse GmbH nicht verschuldet hat, dies gilt besonders in Fällen von höherer Gewalt (z.B. wetterbedingten Überschreitungen, bei Foto- und Filmaufträgen, etc). Unverschuldete Schwierigkeiten bei Lieferverzug entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht.

6. Agenturleistungen

Die erbrachten Agenturleistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Darüber hinaus bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsdokumenten festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber hängt von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ab.

7. Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte

Soweit Werkleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte wie Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Senderechte und dergleichen im Vertrag einzeln festgelegt. Diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für darüber hinaus gehende sonstige Verwertungen, ist jeweils ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt werden, so muss diese Regelung ausdrücklich, unter Festlegung der Vergütung, besonders vereinbart werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattung, Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine besondere Vergütung zu vereinbaren. Für die Rechte der Vervielfältigung sowie für alle formalrechtlichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei jung&Banse GmbH. Druckunterlagen die unmittelbar für die Vervielfältigung benötigt werden (Metallplatten, Klischees, Zylinder, Galvanos, Stanzen, etc.) bleiben Eigentum des Vervielfältigers, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Druckunterlagen die nur mittelbar für die Vervielfältigung benötigt werden (Fotolithos, Matern, Prägeplatten, etc.) bleiben Eigentum von jung&Banse GmbH, es sei denn, sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Für den Auftraggeber gelieferte, mittelbare und unmittelbare Druckunterlagen und andere Gegenstände, die nach Auftragserledigung vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt jung&Banse GmbH keine Haftung. Negative von Fotografie- und Filmaufträgen sind Eigentum von jung&Banse GmbH oder des von jung&Banse GmbH beauftragten Fotografen oder Filmherstellers. Eigentumsrechte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen übertragen, wofür eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren ist. Die Aufbewahrung der Negative erfolgt ohne Gewähr. Auch das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt vorbehalten, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen sind. Für Mängel in den formalrechtlichen Voraussetzungen, deren Erfüllung dem Auftraggeber obliegt, übernimmt jung&Banse GmbH keine Haftung. Abgelehnte Werkgestaltungen und -leistungen wie Skizzen, Entwürfe sowie Fotos und Filme bleiben jung&Banse GmbH zur weiteren Nutzung und Verwertung vorbehalten. Vom Auftraggeber abgelehnte Entwürfe sind bei Reservierung seinerseits durch gesonderte Vereinbarung zu vergüten.

8. Fremdarbeiten

Bei Leistungen von Dritten für jung&Banse GmbH, etwa von freien Mitarbeitern, hat jung&Banse GmbH freie Verwertbarkeit für die Zwecke des Auftraggebers zu garantieren. Für Arbeiten, die üblicherweise von jung&Banse GmbH an Dritte vergeben werden wie Satz-, Klischee-, Litho- und Druckarbeiten, haftet jung&Banse GmbH nicht, auch bei Verrechnung von jung&Banse GmbH mit dem Auftraggeber.

9. Haftung

Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- und Warenbezeichnungen, haftet der Auftraggeber. Daraus gegen jung&Banse GmbH entstehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In diesem Fall stellt der Auftraggeber jung&Banse GmbH von jeder Haftung frei. Bei Foto- und Filmaufträgen trägt der Auftraggeber das Risiko für nicht von jung&Banse GmbH oder vom beauftragten Fotografen oder Filmhersteller verschuldete Schwierigkeiten, u.a Witterungslage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Präsenz von Requisiten (soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten und dergleichen. Bei Verspätung von Fotomodellen ist für die Haftung ohne Bedeutung, ob der Fotograf oder Filmhersteller diese in fremdem oder eigenem Namen herangezogen hat. Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht ab, so wird nach Ablauf einer Frist von einer Woche die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben wegen verweigerter Abnahme vorbehalten. Nach Fristsetzung eingetretene Veränderungen, Verschlechterungen sowie verlorengegangene Ware gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollen die bei jung&Banse GmbH lagernden oder zu fotografierenden oder sich zeitweilig befindlichen Unterlagen, Produkte oder Geräte bzw. Systeme und Systemkomponenten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl etc. versichert werden, obliegt das dem Auftraggeber. Bei jung&Banse GmbH lagernde oder sich zeitweilig oder auf Dauer befindliche Unterlagen, Produkte oder Geräte bzw. Systeme und Systemkomponenten können nur ordnungsgemäß verwahrt werden.

10. Mängelrügen

Beanstandungen der jung&Banse GmbH-Leistungen müssen innerhalb einer Woche gerechnet ab Absendedatum bei jung&Banse GmbH schriftlich erfolgen. Es kann Minderung oder Nachbesserung, jedoch nicht Wandlung oder Schadensersatz geltend gemacht werden. Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge müssen beim Auftraggeber unverzüglich geprüft und korrigiert werden und mit seiner Bestätigung versehen an jung&Banse GmbH zurückgesendet werden. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz- und Druckfehler übernimmt jung&Banse GmbH nicht. Beauftragt der Auftraggeber direkt einen Vervielfältigungsbetrieb, der für seine Vervielfältigungsarbeit Druckunterlagen benötigt, die von jung&Banse GmbH gestaltet und produziert wurden, ist jung&Banse GmbH von jeglicher Haftung gegenüber Mängelrügen an dem fertigen Vervielfältigungsobjekt frei.

11. Zahlungsbedingungen - Eigentumsvorbehalt

Vergütungen sind innerhalb der getroffenen Vereinbarungen pünktlich zu zahlen. Bis zur endgültigen Bezahlung gilt uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt. Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden sofort fällig. Skontoabzüge müssen besonders vereinbart werden. Bei Mittleraufträgen gelten hier die AGB der Werbeträger. Wird Vorkasse vereinbart, erhält der Auftraggeber eine Vorausrechnung. Der Acontobetrag muss vor dem Anzeigen- oder Einschalt-Schlusstermin eingegangen sein, sonst ist jung&Banse GmbH berechtigt von dem Auftrag zurücktreten. Werden fällige Forderungen nach erfolgter Fristsetzung nicht beglichen, so sind 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz als Verzugszinsen zu zahlen. Bei Mittlungsaufträgen kann jung&Banse GmbH in Fällen des Verzuges die weitere Ausführung des Auftrages stornieren; für dadurch entstandenen Schaden beim Auftraggeber ist jede Haftung durch jung&Banse GmbH ausgeschlossen. Ebenso wird diesbezüglich auch ein Aufrechungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen.

12. Rücktrittsrechte

Bei Umständen, die die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage stellen (Konkurseröffnung, Vergleichsverfahren oder wiederholte Zwangsvollstreckungen, etc.), hat jung&Banse GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Offene Rechnungen werden mit dem Vertragsrücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen können Vorauszahlungen verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen, zuzüglich evtl. anfallender Neben- oder Fremdkosten; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50% vergütet. Die anfallende Mittlervergütung ist in jedem Falle zu zahlen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen, im übrigen gilt die im vorhergehenden Absatz festgelegte Regelung: Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Aufrechnung gegen die Ansprüche von jung&Banse GmbH sind ausgeschlossen.

13. Geheimhaltung

jung&Banse GmbH betrachtet alle Kenntnisse, die über den Auftraggeber und dessen Produkte etc. erlangt werden, als anvertrautes Geschäftsgeheimnis. Alle bei jung&Banse GmbH Beschäftigten sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Für Schäden, die durch Dritte oder gezielte Werkspionage entstehen, haftet jung&Banse GmbH nicht.

14. Kennzeichnung / Belege

jung&Banse GmbH ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln einen Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abgestimmt werden müssen. jung&Banse GmbH stehen von allen öffentlichen Gestaltungsmitteln zehn Belegexemplare zu.

15. Abwicklung

Mit dem Ende des Vertragsverhältnisses hat jung&Banse GmbH dem Auftraggeber sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie etwa Fotos, Filme, etc. zurückzugeben. Bei offenen Rechnungen hat jung&Banse GmbH Zurückbehaltungsrecht. jung&Banse GmbH hat seinerseits im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltene Unterlagen wie Druckplatten, Klischees, etc. an den Auftraggeber auszuhändigen, soweit über die weitere Verwertung und Nutzung dieser Unterlagen keine entsprechende Vereinbarung getroffen ist.

16. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Ansprüche wird Bayreuth vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Ist ein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die allgemeine Gerichtsstand-Regelung.