Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der JUNG&BANSE GmbH, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und Unternehmern, nachfolgend Auftraggeber genannt. 

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

§ 2 Vertragsgegenstand

1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Beratung, Konzeption, Design, Webentwicklung, technische Umsetzung, Wartung, Hostingkoordination sowie Online Marketing für den Unternehmensauftritt.

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung.

(3) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Auffindbarkeit in Suchmaschinen, keine konkreten Conversionraten und keine bestimmten Umsätze.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Dieser übernimmt die Aufgabe der Koordination und die der Vertretung des Auftraggebers.

(3) Benötigte Rückmeldungen, Freigaben und Prüfungen erfolgen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen durch den Auftraggeber. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung wird nach Aufwand berechnet.

(4) Erfolgt länger als 14 Tage nach ausdrücklicher Aufforderung keine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers, kann das Projekt pausiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen können abgerechnet werden. 

(5) Bei Wiederaufnahme des Projekts nach mehr als 45 Tagen ab Pausierung kann eine erneute Einarbeitung nach Aufwand berechnet werden.

§ 4 Leistungsumfang und Änderungen

(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot. 

(2) Änderungswünsche nach Freigabe einer Projektphase gelten als zusätzliche Leistung, sofern sie über die ursprünglich vereinbarte Konzeption hinausgehen. Die Freigabe einer Projektphase erfolgt durch die Zustimmung des Auftraggebers.

(3) Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere strukturelle Änderungen, neue Funktionen, zusätzliche Inhaltsbereiche oder nachträglich gelieferte Inhalte. 

(4) Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 5 Abnahme

(1) Leistungen gelten als abnahmefähig, sobald sie im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurden und der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordert.

(2) Der Auftraggeber hat die abnahmefähige Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen abzunehmen oder wesentliche Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Ist nach Ablauf der Frist noch keine Rückmeldung erfolgt, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Teilleistungen können gesondert zur Abnahme gestellt werden.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Aufwandsangaben beruhen auf Schätzungen. Abweichungen bis zu 10 Prozent gelten als branchenüblich.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen aussetzen.

(6) Laufende Wartungs- und Hostingverträge werden automatisiert über den eingesetzten Zahlungsdienstleister abgerechnet.

(7) Zur Zahlungsabwicklung behalten wir es uns vor, Forderungen im Rahmen des Factoring-Verfahrens an die „TEBA Kreditbank GmbH & Co. KG“ abzutreten.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen für den vereinbarten Zweck.

(2) Rohdaten, offene Dateien, Quellcodes und Editierdateien sind nur Bestandteil der Nutzungsrechte, sofern ausdrücklich vereinbart.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

§ 8 Referenznutzung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu eigener Referenz und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf Websites, in Präsentationen, sozialen Medien und Wettbewerben, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber muss ein mögliches entgegenstehendes Interesse rechtzeitig gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich selbst im Rahmen seiner Tätigkeit im Impressum des Auftraggebers zu erwähnen.

§ 9 Fremdleistungen und Drittanbieterftung

(1) Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung Drittanbieter einsetzen.

(2) Für Leistungen externer Anbieter, insbesondere Hostinganbieter, Plugins, Schnittstellen oder Plattformen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für dauerhafte Verfügbarkeit, Sicherheitsänderungen oder Funktionsänderungen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorschreiben.

(2) Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung bei Abnahme erheblich von der ausdrücklich schriftlich vereinbarten Beschaffenheit abweicht.

Keine Mängel stellen insbesondere dar:

  • rein gestalterische oder geschmackliche Bewertungen

  • branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen

  • geringfügige Funktionsbeeinträchtigungen

  • Inkompatibilitäten mit nicht vereinbarter Drittsoftware

  • Änderungen gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen nach Abnahme

(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die Anzeige, sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer ist im Falle eines Mangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
Die Art der Nacherfüllung bestimmt der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen.

(5) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen erheblichen Mangel handelt.

(6) Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber oder Dritte Änderungen an der Leistung vorgenommen haben oder die Leistung nicht vertragsgemäß genutzt wurde.

(7) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich ausschließlich nach § 11.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Kündigung

(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Der Kündigungsgrund ist dem Auftragnehmer mitzuteilen.

(2) Der Auftragnehmer kann zusätzlich eine angemessene Ausfallvergütung für reservierte Kapazitäten verlangen, soweit keine anderweitige Verwendung möglich war.

(3) Anforderungen und Folgen der Kündigung sind dem Angebot zu entnehmen.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen auch nach Vertragsbeendigung geheim zu halten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Stattdessen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.